Allgemeine Geschäftsbedingungen
Nebenkosten: Pro Wäsche-/Tumblergang SFr. 2
Ein Sack Brennholz ist gratis, jeder weitere kostet SFr. 5
Weitere Bestimmungen:
- Der Wohnungsschlüssel wird erst an den Mieter abgegeben, wenn der Vermieter die gesamte Miete erhalten hat.
- Die Küche muss geputzt und aufgeräumt abgegeben werden. Die Wohnung soll mit dem Staubsauger gereinigt werden.
- Im Winter muss die Treppe und der Weg zum Haus selber vom Schnee befreit werden. Es darf nur im Notfall wenig Salz gestreut werden, da sonst die Bodenplatten kaputt gehen.
- Der Holzboden darf nie mit Schuhen betreten werden.
- Es darf nie länger als 10Minuten gelüftet werden während die Heizung läuft.
- Haustiere sind nicht gestattet.
- Nur für Nichtraucher.
1. Inkrafttreten
Der vorliegende Vertrag tritt erst in Kraft, wenn das von beiden Parteien unterzeichnete Formular im Besitz des Vermieters ist und der vereinbarte Mietzins bis zum vereinbarten Termin eingetroffen ist. Trifft die Anzahlung nicht bis zum vereinbarten Termin beim Vermieter ein, hat dieser das Recht, das Mietobjekt ohne weitere Ankündigung und ohne ersatzpflichtig zu werden, anderweitig zu vermieten.
2. Übergabe
Das Mietobjekt ist dem Mieter in sauberem (besenrein) und zum vertragsgemässen Gebrauch tauglichen Zustand zu übergeben. Sind bei der Übergabe Mängel vorhanden oder ist das Inventar unvollständig, so hat der Mieter dies unverzüglich zu rügen, ansonsten gilt das Mietobjekt als in einwandfreiem Zustand übergeben.
3. Gebrauch
Das Mietobjekt ist sorgfältig zu benützen. Der Mieter ist zur Einhaltung der Hausordnung sowie zur Rücksichtnahme gegenüber anderen Hausbewohnern und Nachbarn verpflichtet.
4. Nebenkosten
Das Wasch- / Tumbler- und Holzgeld wird auf Vertrauensbasis in ein Kässeli gelegt.
5. Rückgabe
Am Mietende ist das Mietobjekt in aufgeräumtem Zustand und zusammen mit dem vollständigen Inventar dem Vermieter bzw. dessen Vertreter zurückzugeben. Für Beschädigungen am Mietobjekt und für fehlendes Inventar ist der Mieter ersatzpflichtig.
6. Haftung
Haben mehrere Mieter den Vertrag unterschrieben, haften sie für alle Verbindlichkeiten auf diesem Vertrag solidarisch.
7. Gerichtsstand
Für allfällige Streitigkeiten aus diesem Mietverhältnis gilt als Gerichtsstand der Wohnsitz des Vermieters.
Annulliert der Mieter seine Ferien, bleibt er in folgendem Umfang zur Bezahlung des vereinbarten Mietzinses verpflichtet:
- weniger als 8Wochen vor Mietbeginn 100%
- bis spätestens 8Wochen vor Mietbeginn 75%
- bis spätestens 12Wochen vor Mietbeginn 50%
- bis spätestens 16Wochen vor Mietbeginn 40%
- bis spätestens 24Wochen vor Mietbeginn 30%
- mehr als 24Wochen vor Mietbeginn 20%
Im Falle einer vorzeitigen Abreise oder verspäteten Anreise bleibt der Mieter zur vollumfänglichen Zahlung des Mietzinses verpflichtet.